Fotokalender oder Fotobücher selbst zu drucken und übers Internet zu verkaufen klingt gar nicht so schwer. Zumal es heute ja Print-on-Demand-Lösungen gibt, wo man theoretisch gar nicht in Vorleistung gehen muss, und sich durch Fulfillment-Anbieter unter die Arme greifen lassen kann. Doch blickt man genauer hin, dann halten diese Themen Stolperfallen im Bereich Umsatzsteuer bereit, die man als kleiner Anbieter erstmal überwinden muss. Wir haben das bislang noch nicht geschafft, aber dennoch eine Zwischenlösung gefunden.
Inhaltsverzeichnis
- Zu unserer Unternehmens-Konstellation
- Die Herausforderungen beim Herausgeben unseres ersten Kalenders
- Fragt euren Steuerberater!
- Der einfache Fall
- Grenzüberschreitender Verkauf: Da kommt’s darauf an.
- Die EU-Umsatzsteuerregelungen beim Online-Shopping
- Der OSS-Fall
- Wo ist dein Lager, und wem gehört das Produkt?
- Das Thema Dropshipping
- OSS nur für bewegte Lieferungen
- Fullfillment-Anbieter
- Unsere Interims-Lösung
- Vorteile von Calvendo
- Nachteile von Calvendo
- Was heißt Interims-Lösung?
Zu unserer Unternehmens-Konstellation
Wir reisen, arbeiten von unterwegs und betreiben unser Unternehmen, das seinen Sitz in Österreich hat, wo wir auch unseren Hauptwohnsitz haben. Lange Zeit bestand unser Einkommen, neben Auftragsarbeiten, primär aus Werbeeinnahmen sowie Affiliate-Provisionen, doch im Jahr 2024 wollen wir verstärkt auf eigene Produkte und unseren eigenen Shop setzen. Doch dabei stießen wir gleich beim ersten Produkt, einem Foto-Kalender zu unserer Reise durch Marokko, auf Hindernisse.
Die Herausforderungen beim Herausgeben unseres ersten Kalenders
Eigentlich würden wir ja gerne selbst drucken, Print-on-Demand nutzen oder auf Fullfillment-Lösungen zurückgreifen.
- Bei Print-on-Demand wird ein Buch, ein Fotokalender oder ein Fotobuch erst dann gedruckt, wenn der Kunde es bestellt und bezahlt hat. Es wird dann direkt von der Druckerei zum Kunden verschickt – im Namen des Verkäufers.
- Fullfillment-Lösungen sind Lager-Dienstleister. Anstatt zukünftig also ganzjährig zuhause auf Bestellungen zu warten und dann Bücher und Kalender zu verpacken und zu verschicken (ein Ding der Unmöglichkeit für unsere Tätigkeiten), könnten wir einen Dienstleister dafür bezahlen, unsere Produkte einzulagern und in unserem Namen zu verschicken.
Die Themen sind sich also ähnlich, unterscheiden sich aber im Detail (und das ist, wie wir in weiterer Folge sehen werden, sehr wichtig).
Und auf den Websites all dieser Anbieter liest sich das auch einfach: Kalender designen und los! Der Anbieter kümmert sich um alles. Buch drucken? Kein Problem, PDF hochladen, und los geht’s!
Was dabei von keinem einzigen Anbieter erwähnt wird ist, dass sich dabei viele Verkäufer zumindest in eine rechtliche Grauzone begeben, wenn nicht gar in die Illegalität. Außer, man hat das Glück, in einem großen Land wie Deutschland zu leben, das einem auch als Markt genügt.
Dieses Glück haben wir nicht. Wir leben in Österreich, haben hier unseren Unternehmens-Standort, der Großteil (etwa 85% gemäß der aktuellen YouTube-Statistik) unserer LeserInnen und ZuseherInnen kommt aber aus Deutschland. Aber nicht alle, wir wollen natürlich auch unsere ZuseherInnen aus Österreich nicht vernachlässigen, und eigentlich würden wir auch gerne die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg sowie den Elsass und Südtirol einbinden.
Warum ist das wichtig? Weil es den Finanzämtern wichtig ist, und die EU-Umsatzsteuerregelungen ziemlich kompliziert sind.
Fragt euren Steuerberater!
Also nicht für Steuerberater, Juristen und andere Leute, die sich gerne damit herumschlagen. Aber für unsereins. Für Kreative, für Fotografen, für Content Creator, denen man vom Naturell her jetzt nicht unbedingt große Affinität zum Steuerrecht nachsagen kann. Steuerrecht war übrigens die einzige Uni-Prüfung, die ich 3x wiederholen musste. Es interessierte mich nicht die Bohne. Das hat sich bis heute nicht geändert, aber jetzt muss ich da durch.
Und an der Stelle wollen wir gleich vorwarnen: Jetzt wird’s ultra-langweilig. Wir haben das ganze jetzt schon 3x durchgekaut, und dem Gefühl nach haben wir den Beginn schon wieder vergessen, wenn wir am Ende der Dissertation angekommen sind, so trocken ist das Material.
Und deshalb auch gleich die zweite Warnung hinterher: Ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit der Infos dieses Artikels. Nehmt ihn eher als Rant, weniger als Handlungsempfehlung. Das hier ist keine Rechtsberatung! Aber als Warnung, worauf ihr unter Umständen achten solltet, wenn ihr Bücher, Fotobücher oder Kalender im Netz verkaufen wollt, könnte er schon dienlich sein.
Jedenfalls: Im grenzüberschreitenden Verkauf werden Online-Shops leider sehr schnell sehr kompliziert und kostenintensiv, bis hin zu nicht machbar.
Oben haben wir den einfachen Fall besprochen, und den OSS-Fall.
Der einfache Fall
Aber sprechen wir zuerst vielleicht mal über den einfachen Fall, um nachher die Schwierigkeiten nachvollziehen zu können.
Der einfache Fall ist der, dass wir
- In Österreich leben / unser Unternehmen betreiben
- Wir hier Produkte auf eigene Kosten einlagern
- Ein Kunde aus Österreich bei uns bestellt.
- Wir dann den Versand zum Kunden organisieren
Dann ist alles easy, denn wir verrechnen österreichische Umsatzsteuer und führen diese über unsere Umsatzsteuervoranmeldung an das Österreichische Finanzamt ab.
Für deutsche Shops mit deutschen Kunden würde es ganz gleich laufen, für französische Shops und französische Kunden ebenfalls – ihr seht, es ist nicht schwierig. Aber was, wenn Kunde und Shop nicht im gleichen Land sitzen?
Grenzüberschreitender Verkauf: Da kommt’s darauf an.
Im grenzüberschreitenden Verkauf wird alles leider sehr schnell sehr kompliziert und kostenintensiv, bis hin zu nicht machbar, wenn man dann plötzlich potentiell mehrere Steuerberater braucht und sich statt mit einem, mit mehreren Finanzämtern herumschlagen muss. Denn die EU hat zwar oft gute Gedanken, scheint bei der Umsetzung derselben dann aber immer nur an die Amazons, Googles und Zalandos dieser Welt zu denken.
Sich als kleiner Shop-Anbieter, der den Verkauf von Fotokalendern schließlich nur nebenbei betreibt und davon nie und nimmer (nicht ansatzweise!) leben könnte, der wird sich zwei bis dreimal überlegen, ob er sich wirklich bei Finanzämtern in anderen Ländern registrieren möchte, um dann nicht mehr eine, sondern zwei, drei oder fünf Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen, ggf. in anderen Sprachen, jedenfalls aber mit anderen Ansprechpartnern und anderen Gesetzgebungen. Und weil das praktisch nicht machbar ist, würde man dann mehrere Steuerberater beauftragen müssen, und das wiederum wird sich für viele kleine Shopbetreiber nie und nimmer rechnen können. Aber alles der Reihe nach.

Die EU-Umsatzsteuerregelungen beim Online-Shopping
Vor einigen Jahren hat sich die EU entschlossen, die Umsatzsteuerregelungen anzupassen, und seither muss man für Verkäufe an Private die Umsatzsteuersätze anwenden, die sich nach dem Land des Käufers (nicht des Shops!) richten. Das war an und für sich schonmal kein Spaß, als das ganze eingeführt wurde, denn Shopsysteme konnten das nicht, also verkauften viele eine Weile lang im halblegalen Graubereich (nennen wir’s mal so), weil es keine andere Lösung gab oder sie für kleine Verkäufer nicht leistbar waren.
Der EU muss man da schon den Vorwurf machen, zwar gute Ansätze zu verfolgen, bei den ganzen Regelungen der Online-Landschaft der letzten Jahre aber anscheinend immer nur an die Facebooks, die Amazons, die Zalandos und Googles dieser Welt zu denken. Und wenn man Heerscharen an Anwälten, Buchhaltern und Softwareentwicklern beschäftigt, dann ist das alles kein Thema. Dann durchschaut man das, findet Lösungen, und lässt diese Lösungen dann von 30 Softwareentwicklern umzusetzen. Eine halbe Million Euro ist da schnell weg, aber was soll’s, man hat es ja.
Wir kleinen haben das nicht. Wir überlegen uns eher drei Mal, ob wir beim Steuerberater anrufen, weil der dafür €200 Euro will, obwohl er uns oft gar nicht weiterhelfen konnte und uns mit „ja, das ist kompliziert“ stehen lässt.
Der OSS-Fall
Mittlerweile hat sich das Thema EU-Umsatzsteuer immerhin ein wenig in Wohlgefallen aufgelöst, weil Shopsysteme und Zahlungsanbieter heutzutage eigentlich alle den Standort des Kunden per geolocation erkennen, oder die Adressangabe des Kunden verwenden, um dann den richtigen Umsastzsteuersatz zu berechnen.
Mit der Berechnung des richtigen Satzes ist es aber nicht getan. Die Umsatzsteuer muss dann natürlich auch abgeführt werden. Und zwar ans richtige Finanzamt, jenes des Kunden also.
Nun müsste man sich dafür eigentlich und ursprünglich in jedem Land beim Finanzamt registrieren und dann nicht mehr eine Umsatzsteuererklärung machen, sondern eben so viele, wie man Länder beliefert. Ein verwaltungstechnischer Wahnsinn für kleine Shops, und eigentlich völlig inkompatibel mit der Idee des Online-Shoppings. Das immerhin dachten sich auch die Zuständigen der EU, und führten hierfür eine Erleichterung ein. Ein System mit dem supercoolen Namen „One-Stop-Shop“.
Mit dem One-Stop-shop erspart man sich dann eben die Registrierung in jedem Land, das man beliefert, und deklariert die Umsätze dann „einfach“ beim eigenen Finanzamt. Also, nicht im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung, sondern in einem separaten Prozess, dem One-Stop-Shop eben, denn warum einfach, wenn’s auch doppelt geht, wir Selbständige haben ja sonst nichts zu tun. Aber immerhin. Die Umsatzsteuer überweist man dann ans eigene Finanzamt, und dieses kümmert sich dann um die Weiterverteilung gemäß des per OSS bekanntgegebenen Schlüssels. Oder so haben wir’s verstanden.
Eigentlich eine gute Sache, und man würde glauben, man könne nun loslegen mit dem eigenen Online-Shop. Dachten wir auch, aber wenn man glaubt, OSS würde die Umsatzsteuerprobleme von Online-Shops lösen, hat man leider die Rechnung ohne das Steuerrecht gemacht.
Wo ist dein Lager, und wem gehört das Produkt?
Das Steuerrecht interessiert sich nämlich sehr dafür, wo deine Produkte gelagert werden, und wem das Produkt gehört.
Wir haben oben den
- einfachen Fall, wo Kunden und Shop im selben Land sitzen, und der Shop sein Produkt aus dem eigenen Lager verschickt, sowie
- den OSS-Fall, wo der Kunde in einem anderen Land sitzt, aber der Shop immer noch aus seinem eigenen Lager verschickt
besprochen. Und so könnten wir das machen. Wir könnten auf eigene Kosten in Vorleistung gehen, Kalender drucken, diese bei uns zuhause einlagern und bei einer Bestellung verschicken. Aber dann könnten wir nicht mehr reisen, was uns den (wichtigeren) Rest unseres Geschäftsmodells umgehend ruinieren würde. Geht also nicht, und wir müssen weitersuchen.
Das Thema Dropshipping
Wir kommen nun zum Thema Dropshipping, mit dem wir uns in diesem Zusammenhang ja gar nicht befassen wollten, nun aber müssen, wie wir gleich sehen werden. Dropshipping kennt man vorrangig von der Praxis, dass deutschsprachige Online-Shops ohne Lagerhaltung billige Produkte aus Asien direkt an ihre Kunden schicken lassen. Aber Dropshipping ist nicht nur das, sondern Dropshipping bedeutet, allgemeiner formuliert, eben nur, dass man als Shop-Betreiber keine Produkte lagert, die man dann selbst verschickt. Sondern man erhält Bestellungen seiner Kunden, und leitet die dann direkt an den Hersteller (oder Großhändler) weiter. Die Produkte werden dann von diesem direkt (und im Namen des Shopbetreibers) an die Kunden verschickt.
Auch, wenn da dieser gewisse Ruf wegen der erwähnten Billig-Shops dran klebt, im Grunde ist das ganze ein vernünftiges Konzept.
Und wenn man sich die Natur von Dropshipping nochmal durch den Kopf gehen lässt, stellt man fest, dass Dropshipping und Print-on-Demand große Parallelen aufweisen. Diese Parallelen sehen auch die Finanzämter und betrachten Print-on-Demand als Dropshipping, wenn der Print-on-Demand-Dienstleister eben nur Dienstleister ist, und nicht als Verkäufer auftritt (den Fall gibt es auch, wozu wir später noch kommen).
Zum Problem werden Dropshipping (und damit auch Print-on-Demand), weil das Steuerrecht den Geschäftsfall in die sogenannte
- bewegte und
- unbewegte Lieferung
aufdröselt.
- Die bewegte Lieferung ist das, was zum Kunden geschickt wird. Und diese Lieferung erfolgt vom Hersteller bzw. Großhändler oder Druckerei zum Kunden.
- Somit bleibt für den Shopbetreiber nur mehr die unbewegte Lieferung.

OSS nur für bewegte Lieferungen
OSS darf aber nur für bewegte Lieferungen verwendet werden. Warum fragst du? Ja, fragen wir uns auch. Die einzige Begründung, die wir finden konnten, scheint die zu sein, dass es halt nicht im Gesetz steht. Es wurde nicht erwähnt. Jemand hat vergessen, den Dropshipping-Fall in den Gesetzestext aufzunehmen. Keiner hat Lust, das Thema nochmal aufzugreifen und zu korrigieren. Unken wir jetzt jedenfalls mal. Denn es ist nicht nachvollziehbar, warum das so ist. Es würde ja keinem Finanzamt etwas entgegen, lediglich die Bearbeitung wäre für Shopbetreiber erleichtert.
Jedenfalls: OSS kannst du bei Dropshipping nicht nutzen, weil du keine bewegte Lieferung hast. Die hättest du nur, wenn du den Versand organisierst, was oft auch als möglicher Workaround genannt wird, denn dann würde die bewegte Lieferung wieder „deine“ sein, und alles wäre toll. Das kannst du praktisch aber beim Thema Dropshipping und Print-on-Demand nicht, weil es logistisches Chaos verursachen würde und das normalerweise kein Print-on-Demand-Dienstleister oder Dropshipping-Partner akzeptieren wird.
Und auch hier kann man nur nochmal sagen: Welchen Unterschied macht das jetzt genau, rein praktisch, ob ich, als Shopbetreiber, bei DHL ein Label herunterlade, oder ob das mein Dropshipping-Partner macht? Genau, keinen. Keinen praktischen. Aber offensichtlich einen theoretischen, der uns dann das Leben schwer macht.
(Nur der Vollständigkeit halber: Wenn dein Shop in Deutschland sitzt, dein Kunde auch, und dein Dropshipping- oder PoD-Anbieter ebenfalls, dann kann dir das wieder egal sein, denn dann brauchst du OSS nicht, dann machst du deine normale Umsatzsteueranmeldung. Aber da die meisten PoD-Anbieter in Deutschland sitzen, wir aber nicht, hilft uns das nicht. Und selbst für deutsche Shops kommt das Problem wieder auf, wenn sie in andere Länder verkaufen wollen).
Also bitte bitte, liebe Steuerrechtler der EU: Seht euch das bitte doch nochmal genauer an, denkt auch an uns kleine Anbieter, und sorgt dann vielleicht dafür, dass das ganze auch für uns handhabbar wird. Euch entgeht nichts. Wir bezahlen die richtige Umsatzsteuer an den richtigen, keine Sorge. Aber wir hätten halt gerne, dass wir dafür einen Ansprechpartner haben (unser Finanzamt) und nicht zig Ansprechpartner in zig Ländern. Das ist deshalb umso absurder, weil es mit dem OSS ja einen Mechanismus für genau diese Prozesse gibt, nur, dass der hier einfacht nicht angewandt wird. (Angewendet werden kann, sagt der Steuerrechtler, aber die einzige Begründung dafür ist halt keine logisch erfassbare, sondern nur jene, dass es halt irgendwer so nicht hingeschrieben hat. Pha!)
Fullfillment-Anbieter
Man könnte nun natürlich auf PoD und Dropshipping verzichten, einen Kalender bei einer Druckerei auf eigenes Risiko in Auftrag geben. Dass wir Lagerung und Versand nicht selbst übernehmen können und wollen, haben wir schon erwähnt. Nun könnte man auf Fulfillment-Anbieter zurückgreifen wollen. Doch auch hier gibt’s gleich wieder Probleme. Denn auch hier ist es wieder relevant, wo das Produkt gelagert wird. Und die meisten Fullfillment-Anbieter sitzen in Deutschland. Und sofort bräuchten wir auch wieder eine Registrierung bei einem deutschen Finanzamt.
Mit einem österreichischen Fulfillment-Anbieter könnten wir eventuell arbeiten. Da sind wir uns noch nicht sicher, ob das dann auch in allen Fällen handhabbar wäre. Und einen zu finden, der mit Mini-kleinen-Shops zu tragbaren Preisen zusammenarbeiten will, ist dann nochmal ein separates Problem. Eines, das wir uns aktuell nicht aufhaslen wollten und für das wir aktuell keine Luft haben. Vielleicht später, aber einstweilen haben wir – zumindest für unsere Fotokalender – eine andere Lösung gefunden.
Unsere Interims-Lösung
Und so bleibt uns – zumindest im ersten Schritt- nichts anderes übrig, als dem Thema Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Versandhandel einfach aus dem Weg zu gehen, indem wir einen Dienstleister benutzen, der im Prinzip das „Reseller„-Modell nutzt. Unser Dienstleister heißt Calvendo, und das Ganze funktioniert so:
- Wir machen die Fotos, designen den Kalender, übergeben ihn dann fix-fertig an Calvendo.
- Calvendo kauft uns praktisch die Rechte an diesem Kalender ab (indem wir eine Provision pro Verkauf bekommen) und übernimmt den Druck und den Vertrieb.
- Das ganze ist dann zwar immer noch Print-on-Demand, aber wir treten dabei nicht als Shopbetreiber auf und sind daher aus der ganzen, beschriebenen Problematik draußen. Deshalb müssen wir euch für den eigentlichen Kauf auch an andere Shops verweisen, denn würden wir den Kalender selbst verkaufen wollen (was auch in der Calvendo-Konstellation möglich wäre) hätten wir auf einen Schlag all die oben erwähnten Probleme wieder zurück.
Vorteile von Calvendo
Einen großen Vorteil hat Calvendo allerdings: Ein etabliertes Vertriebs-Netzwerk, über das Calvendo und unsere Kalender in den Buchhandeln bringt. Das heißt, unsere Fotokalender kannst du beim Buchhändler deiner Wahl kaufen – sofern dieser ihn in sein Programm aufnehmen möchte (die Option dazu hat er jedenfalls). Wir haben hier schon unterschiedliche Ausprägungen gesehen, zum Beispiel scheint Thalia nur den Premium-Kalender ins Programm aufgenommen zu haben. Aber auch für uns ist das alles neu und wir sind gespannt, wie es in der Praxis läuft. Am meisten haben wir übrigens davon, wenn du über Amazon kaufst, denn dann bekommen wir zusätzlich zur Calvendo-Provision noch eine Affiliate-Provision. Ergibt dann ein Croissant pro verkauftem Kalender für uns, oder so.
Vorteile:
- Hochwertige Fotokalender auf lichtbeständigem Bilderdruckpapier, robuste Spiralbindung mit Aufhängebügel.
- FSC-zertifizierte Papiere aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft.
- Bedarfsgerechte Einzelfertigung in Deutschland (Made in Germany).
- Kurze Transportwege, klimabewusste Logistik.
Nachteile von Calvendo
Der Nachteil: Calvendo lässt sich das bezahlen. Zwar nicht direkt, aber durch niedrige Provisionen. Bei einem Kalender für 30 Euro bleiben uns übrigens etwa 2 Euro (die wir natürlich auch erst versteuern müssen). Dass wir damit reich werden, muss also niemand befürchten 😉
Außerdem kann man bei Calvendo nicht einfach drucken, was man möchte. Fotokalender, wenn man Glück hat Leinwände von Bildern, und das war’s. Für andere Projekte müssen wir also weitersuchen.
Zudem durften wir auch schon Bekanntschaft mit dem Support von Calvendo machen. Man ist da als Fotograf halt eine Nummer, Wertschätzung darf man nicht erwarten, Feedback ebenso nicht. Entweder, der Kalender wird akzeptiert, oder halt nicht. Theoretisch hätten unsere Kalenderbilder auch noch weiter in den Einzelverkauf (als Leinwand oder Puzzle) gehen können. Das taten sie aber nicht, und es war nicht möglich herauszufinden, warum. Insofern werden wir euch eure Detailfragen zu Druck und Lieferung wahrscheinlich nicht beantworten können – wir wissen selbst auch nicht mehr als ihr.
Was heißt Interims-Lösung?
„Interims-Lösung“ heißt, dass wir schon irgendwann gerne den nächsten Schritt gehen möchten, eventuell selbst drucken und via Fulfillment-Lösung versenden wollen. Oder eben auf Print-on-Demand aus unserem eigenen Shop heraus zurückgreifen wollen. Aber alles gleichzeitig schaffen wir nicht, 2024 ist das Jahr unseres Website-Relaunchs und unserer digitalen Produkte, das kann sich gut und gerne auch weit ins Jahr 2025 ziehen, und dann sehen wir weiter. Wir sind froh, jetzt erstmal eine Lösung gefunden zu haben, und auch, wenn diese nicht perfekt ist, man kann damit mal arbeiten, und wir hoffen, auch du bist damit zufrieden.







